Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 125-FZ „Über die obligatorische soziale Versicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz und berufliche Erkrankungen“, in der Fassung vom 02.12.2019, § 26.1, Unterabschnitt 3 // SB RF. 1998. Nr. 31. Seite 3803. ↩
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