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Besondere Genehmigung zur Beförderung gefährlicher Güter


Sondererlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter – ein Einmal- oder Mehrfachereignis, das dem Durchgang eines bestimmten schweren Fahrzeugs erlaubt, dessen Gewicht mit oder ohne Ladung und/oder die Belastung einer Achse oder Gruppe von Achsen über 10 Prozent des zulässigen Gewichts des Fahrzeugs und/oder der zulässigen Belastung einer Achse oder Gruppe von Achsen des Fahrzeugs hinausgeht, und/oder eines überdimensionierten Fahrzeugs1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 127-FZ „Über den staatlichen Aufsicht über die Durchführung internationaler Straßenverkehrs und über die Verantwortung für Verstöße gegen die Vorschriften zur Durchführung“, in der Fassung vom 01.03.2025, § 1 // SB RF. 1998. Nr. 31. St. 3805. ↩

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