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Geisel


Gefangener – eine natürliche Person, die in Gewahrsam genommen und/oder festgehalten wird, um ein Land, eine Organisation oder Einzelpersonen zu zwingen, eine Handlung vorzunehmen oder von einer Handlung abzusehen, als Voraussetzung für die Freilassung der festgehaltenen Person1.

  1. Bundesgesetz vom 25.07.1998 Nr. 130-FZ, „Zum Kampf gegen Terrorismus“ vom 25.07.1998, in der Fassung vom 1998-07-25, § 3, Abs. 3#2 // SB RF. 1998. Nr. 31. S. 3808. ↩