Bundesgesetz vom 29.07.1998 Nr. 136-FZ „Über die Besonderheiten der Ausgabe und des Verkehrs staatlicher und kommunaler Wertpapiere“, in der Fassung vom 14.06.2012, § 8 // SB Russischen Föderation. 1998. Nr. 31. St. 3814. ↩
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