Bundesgesetz vom 19.07.1998 Nr. 115-FZ „Über die Besonderheiten des rechtlichen Standorts von Aktiengesellschaften der Arbeitnehmer (Volksunternehmen)“, in der Fassung vom 19.07.1998, § 6, Abs. 7 // SB RF. 1998. Nr. 30. S. 3611. ↩
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