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Erklärung des Fachmanns
Erläuterungen des Fachmanns – sind Angaben zu Umständen, die besondere Kenntnisse erfordern, sowie Erklärungen seines Standpunkts und werden vom Fachmann in mündlicher oder schriftlicher Form vermittelt1.
Bundesgesetz vom 27.05.1998 № 76-FZ „Über den Status der Militärangehörigen“, in der Fassung vom 2019-03-06, Artikel 28.6, Absatz 5 // SB RF. 1998. № 22. Artikel 2331. ↩