Bundesgesetz vom 27.05.1998 Nr. 76-FZ „Über den Status von Militärangehörigen“, in der Fassung vom 06.03.2019, § 28.6, Abs. 9 // SB RF. 1998. № 22. St. 2331. ↩
Wir verwenden Cookies zur Erhebung anonymisierter Nutzungsdaten — dies hilft uns, Inhalte auf Ihre Interessen abzustimmen. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie deren Verwendung zu. Weitere Details in der Datenschutzerklärung.