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Geschlossenes Militärgebiet
Militärbasis – unter Militärbasen fallen militärische Einrichtungen der Streitkräfte, die sich in Siedlungen befinden und ein Zugangssystem haben sowie abgelegene, eigenständige militärische Einrichtungen der Streitkräfte, die sich außerhalb von Siedlungen befinden1.
Bundesgesetz vom 27.05.1998 Nr. 76-FZ „Über den Status der Soldaten“, in der Fassung vom 2022-07-09, Artikel 15.2, Absatz 6 // BGBl. Russlands. 1998. Nr. 22. Artikel 2331. ↩