Zugehörige Person einer juristischen Person
Eine verbundene Person einer juristischen Person ist ein Mitglied ihres Vorstands (Aufsichtsrats) oder eines anderen kollektiven Verwaltungsorgans, ein Mitglied seines kollektiven Ausführungsgremiums sowie eine Person, die die Befugnisse des einzigen Ausführungsgremiums dieser juristischen Person wahrnimmt (verlorengegangen am 26.07.2006)1.
Bundesgesetz vom 06.05.1998 Nr. 70-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz der RSFSR „Über Wettbewerb und Einschränkung monopolistischer Tätigkeiten auf Warenmärkten“ vom 06.05.1998, in der Fassung vom 06.05.1998, § 1, Abs. 2, verlorengegangen am 26.07.2006 // SB der RF. 1998. Nr. 19. St. 2066. ↩