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Verbleibender Betrag auf dem Konto für langfristige Vorsorge des Mitglieds


Der Saldo auf dem Konto für langfristige Vorsorge des Teilnehmers – der Saldo auf dem Konto für langfristige Vorsorge des Teilnehmers zum Zeitpunkt, ab dem ihm periodische Zahlungen gemäß dem Vertrag über langfristige Vorsorge zugesprochen werden1.

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssicherungsfonds“, in der Redaktion vom 01.01.2024, Artikel 36.40, Absatz 9 // SB RF. 1998. № 19. Artikel 2071. ↩

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