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Summe der Sparkassenbeiträge und Ergebnisse der Verwendung von Pensionsrückstellungen


Die Summe der Sparkassenbeiträge und der Ergebnisse der Anlage von Mitteln der pensionsbezogenen Rückstellungen – die Summe der Sparkassenbeiträge, des Ergebnisses der Anlage von Mitteln der pensionsbezogenen Rückstellungen und der durchgeführten Sicherungszuschüsse zur Deckung der pensionsrechtlichen Verpflichtungen, die auf dem langfristigen Sparkonto des Teilnehmers zum Stand vom 31. Dezember des vorangegangenen Jahres ausgewiesen sind und bei der Bestimmung der Höhe der periodischen Auszahlungen gemäß dem Vertrag über langfristige Vorsorge nicht berücksichtigt wurden, wenn diese Auszahlungen erteilt oder vorherig korrigiert wurden1.

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssicherungsfonds“, in der Redaktion vom 01.01.2024, Artikel 36.40, Absatz 13 // SB RF. 1998. № 19. Artikel 2071. ↩

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