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Pensionsvertrag


Ein Pensionsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Fond und einem Einzelnen (im Folgenden - Einzahler), gemäß dem der Einzahler verpflichtet ist, Pensionsbeiträge in den Fond zu zahlen, während der Fond verpflichtet ist, dem Teilnehmer (Teilnehmern) des Fonds (im Folgenden - Teilnehmer) eine private Pension zu zahlen1;

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über private Pensionsfonds“, in der Redaktion vom 2025-01-01, § 3 // SB RF. 1998. № 19. S. 2071. ↩

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