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Investitionspflegel des Fonds für die gesetzliche Altersversicherung
Der Investitionsbestand des Fonds für die gesetzliche Altersversicherung umfasst Vermögenswerte, die aus Mitteln der Altersvorsorgeansparungen gebildet wurden und vom Fond an eine Verwaltungsunternehmen (Verwaltungsunternehmen) zur Treuhand übergeben wurden1;
Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Altersversicherungsfonds“, in der Redaktion vom 2025-01-01, § 3 // BGBl. 1998. № 19. S. 2071. ↩