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Bereitstellung von Informationen durch den Fond
Die Bereitstellung von Informationen durch den Fond – Handlungen des Fonds, die darauf abzielen, die genannten Informationen einem bestimmten Kreis von Personen zu verschaffen oder sie an einen bestimmten Kreis von Personen weiterzugeben1.
Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssysteme“, in der Fassung vom 2025-01-01, § 3 // SB RF. 1998. № 19. St. 2071. ↩