Enzyklopädie

Verbreitung von Informationen über den Fond


Die Verbreitung von Informationen über den Fond umfasst Handlungen, die darauf abzielen, solche Informationen einem nicht bestimmten Kreis von Personen zu verschaffen oder an einen nicht bestimmten Kreis von Personen weiterzugeben1.

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssicherungsfonds“, in der Redaktion vom 2025-01-01, § 3 // SB RF. 1998. № 19. St. 2071. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze