Sparbeitrag
Sparbeitrag – Geldmittel, die der Einleger gemäß den Bedingungen des Vertrags über langfristige Sparrichtlinien an einen Teilnehmer zahlt, sowie ein Einmalbeitrag und ein zusätzlicher Anreizeintrag. Nach dem Vertrag über langfristige Sparrichtlinien, der im Interesse des Einlegers abgeschlossen wird, werden auch Geldmittel, die von dem Arbeitgeber dieses Einlegers in dessen Interesse gezahlt werden, als Sparbeiträge berücksichtigt1.
Bundesgesetz vom 07.05.1998 № 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionfonds“, in der Fassung vom 2025-01-01, § 3 // SB RF. 1998. № 19. S. 2071. ↩