Einmalige Auszahlung nach dem Vertrag über langfristige Sparrichtlinien
Eine Einmalzahlung im Rahmen eines Vertrags über langfristige Sparrichtlinien ist ein Geldbetrag, der dem Teilnehmer des Vertrags über langfristige Sparrichtlinien in den Fällen, die in diesem Bundesgesetz vorgesehen sind und bei Eintritt der für die Zahlung im Rahmen eines Vertrags über langfristige Sparrichtlinien vorgeschriebenen Umstände1 gezahlt wird.
Bundesgesetz vom 07.05.1998 Nr. 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssicherungskassen“, in der Fassung vom 01.01.2025, § 3 // BGBl. 1998. № 19. S. 2071. ↩