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Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen des Verwalters der Mitfinanzierung


Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen des Mitfinanzierungsverwalters – ein Vertrag, der zwischen dem Mitfinanzierungsverwalter und einem Fond abgeschlossen wird und deren Beziehungen regelt, wenn der Mitfinanzierungsverwalter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Berechnung des Betrags zusätzlicher Anreize nach den Verträgen zur langfristigen Altersvorsorge erbringt1.

  1. Bundesgesetz vom 07.05.1998 Nr. 75-FZ „Über nichtstaatliche Pensionssicherungsfonds“, in der Fassung vom 01.01.2025, § 3 // SB RF. 1998. № 19. S. 2071. ↩

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