Enzyklopädie
Staatliches Prüfzeichen
Staatliches Prüfzeichen – ein Zeichen vorgeschriebenen Musters, das von der zuständigen Bundesbehörde angebracht wird, die die Funktionen des staatlichen Kontrolls (Aufsichts) wahrnimmt, auf Schmuck- und andere Gegenstände aus Edelmetallen und bestätigt deren Feingehalt1.
Bundesgesetz vom 26.03.1998 № 41-FZ „Über Edelmetalle und Edelsteine“, in der Fassung vom 2026-03-01, Artikel 1 // SB der RF. 1998. № 13. Artikel 1463. ↩