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Vertrag über das Verbleiben im mobilen Personennachschubreserve
Vertrag über das Verbleiben im mobilisierten Personenreservat – Vertrag über das Verbleiben im mobilisierten Personenreservat (im Folgenden – Vertrag über das Verbleiben im Reservat) (verlorengegangen am 02.07.2013)1.
Bundesgesetz vom 28.03.1998 № 53-FZ „Über die militärischen Pflichten und den Militärdienst“, in der Redaktion vom 30.12.2012, Artikel 34-1, Absatz 2#20, verlorengegangen am 02.07.2013 // SB RF. 1998. № 13. Artikel 1475. ↩