Bundesgesetz vom 04.03.1998 № 33-FZ „Über die Ordnung der Annahme und des Inkrafttretens von Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation“, in der Fassung vom 1998-03-04, § 5, Abs. 3 // SB RF. 1998. № 10. St. 1146. ↩
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