Bundesgesetz vom 08.02.1998 Nr. 14-FZ „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, in der Fassung vom 2008-12-30, § 42, Abs. 2#5, verlorengegangen am
2016-07-03 // SB RF. 1998. № 7. St. 785. ↩
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