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Analytische Referenzproben von Drogen, psychotropen Stoffen und deren Vorläuferstoffen


Analytische Referenzmaterialien zu Drogen, psychotropen Stoffen und deren Vorläufer sind Präparate, deren Zusammensetzung gemäß den vorgeschriebenen Verfahren durch ein Qualitätssiegel bestätigt wurde und die für die Verwendung in der forensischen, operativen Ermittlungs-, wissenschaftlichen und Lehrtätigkeit sowie bei medizinischen Gutachten bestimmt sind1.

  1. Bundesgesetz vom 08.01.1998 Nr. 3-FZ „Über Drogen und psychotrope Stoffe“, in der Fassung vom 2026-03-01, § 1 // SB RF. 1998. № 2. S. 219. ↩

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