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Bundesentschädigungsfonds


Föderaler Kompensationsfonds – eine gemeinnützige Organisation (im Folgenden Fonds), deren Hauptziele die Auszahlung von Kompensationen an Investoren, die natürliche Personen sind; die Bildung von Informationsdatenbanken und die Führung eines Registers der Investoren, die natürliche Personen sind und Anspruch auf die genannten Kompensationen haben; die Vertretung und Verteidigung der Vermögensinteressen der an den Fonds gewandten Investoren, die natürliche Personen sind, vor Gericht sowie im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens, die Einreichung von Klagen zur Schutz der Rechte und legitimen Interessen einer unbestimmten Anzahl von Investoren, die natürliche Personen sind; das Verwahren des Vermögens, das für die Erfüllung der Vermögensrechte der Investoren, die natürliche Personen sind, bestimmt ist, sowie der Teilnahme an seiner Verwertung oder Sicherstellung einer Kontrolle zum Zweck eines ordnungsgemäßen Verwahr- und Verwertungsverfahrens des genannten Vermögens im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens1.

Föderaler Kompensationsfonds – föderaler Kompensationsfonds (im Folgenden Kompensationsfonds)2.

  1. Bundesgesetz vom 05.03.1999 № 46-FZ „Zur Schutz der Rechte und legitimen Interessen von Investoren am Wertpapiermarkt“, in der Fassung vom 2016-07-04, § 19 Abs. 1 // SB RF. 1999. № 10. St. 1163. ↩

  2. Bundesgesetz vom 29.11.2001 № 156-FZ „Über Investmentfonds“, in der Fassung vom 2019-05-01, § 63 Abs. 2 // SB RF. 2001. № 49. St. 4562. ↩

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