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Einreichung einer Antragstellung zur Erklärung einer Kreditinstitution als insolvent
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Kreditorganisation – in Bezug auf die das Arbitragegericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat1.
Bundesgesetz vom 25.02.1999 Nr. 40-FZ „Über die Nichtzahlung (Insolvenz) von Kreditorganisationen“, in der Fassung vom 20.08.2004, § 50-9, Unterabschnitt 3 // SB RF. 1999. Nr. 9. S. 1097. ↩