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Größe der monatlichen Entlohnung
Der Betrag der monatlichen Entlohnung – der Betrag der monatlichen Entlohnung, der dem Insolvenzverwalter während des Zeitraums vom Tag des Beginns des Insolvenzverfahrens bis zum Tag der Festlegung des Entlohnungsbezugs durch die Gläubigerversammlung oder den Gläubigerausschuss gezahlt wird1.
Bundesgesetz vom 25.02.1999 Nr. 40-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott) von Kreditinstitutionen“, in der Fassung vom 20.08.2004, § 50-10, Abs. 4 // SB RF. 1999. № 9. St. 1097. ↩