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Beteiligte (Parteien) der Beziehungen der Russischen Föderation zu Landsleuten


Die Beteiligten (die Parteien) der Beziehungen der Russischen Föderation zu Landsleuten sind die staatlichen Organe der Russischen Föderation, die staatlichen Organe der Subjekte der Russischen Föderation und die lokalen Selbstverwaltungsorgane1.

  1. Bundesgesetz vom 24.05.1999 № 99-FZ „Über die staatliche Politik der Russischen Föderation gegenüber Landsleuten im Ausland“, in der Redaktion vom 23.07.2013, Artikel 2 // SB der RF. 1999. № 22. Artikel 2670. ↩

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