Aufenthalt in der Vergangenheit auf dem Territorium des russischen Staates, der Russischen Republik, der RSFSR, der Sowjetunion oder der Russischen Föderation, die entsprechende Staatsangehörigkeit bei der Abreise von diesem Territorium und die…
Aufenthalt in der Vergangenheit auf dem Territorium des russischen Staates, der Russischen Republik, der RSFSR, der Sowjetunion oder der Russischen Föderation, die entsprechende Staatsangehörigkeit bei der Abreise von diesem Territorium und die Staatsangehörigkeit oder das Fehlen derselben zum Zeitpunkt der Vorlage — für Auswanderer (Emigranten)1.
Bundesgesetz vom 24.05.1999 № 99-FZ „Über die staatliche Politik der Russischen Föderation gegenüber Landsleuten im Ausland“, in der Redaktion vom 23.07.2013, Artikel 17, Absatz 6 // BGBl. РФ. 1999. № 22. Seite 2670. ↩