Bundesgesetz vom 24.05.1999 Nr. 99-FZ „Über die staatliche Politik der Russischen Föderation gegenüber Landsleuten im Ausland“, in der Fassung vom 23.07.2013, Artikel 17, Absatz 6 // SB RF. 1999. Nr. 22. Seite 2670. ↩
Wir verwenden Cookies zur Erhebung anonymisierter Nutzungsdaten — dies hilft uns, Inhalte auf Ihre Interessen abzustimmen. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie deren Verwendung zu. Weitere Details in der Datenschutzerklärung.