Gebiete mit begrenzter Lieferfrist für Produkte
Gebiete mit begrenzter Transportzeit – Gebiete, deren Transporterreichbarkeit während des Produkttransportes (Gütertransportes) durch alle Verkehrsmittel außer dem Luftverkehr weniger als 180 Tage beträgt1.
Bundesgesetz vom 02.01.2000 № 30-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz „Zur Grundlagen des staatlichen Regulierens der sozialökonomischen Entwicklung des Nordens der Russischen Föderation“ vom 02.01.2000, Redaktion vom 2000-01-02, Artikel 1 // BGBl. Russland. 2000. № 2. Artikel 151. ↩