Bundesgesetz vom 29.11.2001 № 156-FZ „Über Investmentfonds“, in der Fassung vom
23.01.2020, Artikel 11, Absatz 4.1 // SB Russlands. 2001. № 49. Seite 4562. ↩
Wir verwenden Cookies zur Erhebung anonymisierter Nutzungsdaten — dies hilft uns, Inhalte auf Ihre Interessen abzustimmen. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie deren Verwendung zu. Weitere Details in der Datenschutzerklärung.