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Geschlossener Investmentfonds mit Anteilschein
Eine geschlossene Investmentfonds-Gesellschaft ist eine Investmentfonds-Gesellschaft, bei der die Verwaltungsregeln ein in Absatz 6 dieses Artikels genanntes Kriterium vorsehen1.
Bundesgesetz vom 29.11.2001 Nr. 156-FZ „Über Investmentfonds“, in der Fassung vom 2019-05-01, Art. 11, Abs. 6.1 // SB RF. 2001. № 49. St. 4562. ↩