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Genutztes Vermögen


Verwertetes Vermögen – Vermögen, das die Aktiva dieses Fonds bildet, einschließlich in Form von Mietzahlungen (verwertetes Vermögen)1.

  1. Bundesgesetz vom 29.11.2001 № 156-FZ „Über Investitionsfonds“, in der Redaktion vom 2026-03-01, § 35, Abs. 2 // SB RF. 2001. № 49. St. 4562. ↩

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