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Agent für Ausgabe, Tilgung und Austausch von Investmentanteilen
Der Ausstellungs-, Tilgungs- und Austauschagent für Investmentfondsanteile handelt im Namen und auf Rechnung der Vermögensverwaltungsunternehmen gemäß einem Auftragsvertrag oder einem Agentenvertrag mit der Vermögensverwaltungsunternehmen sowie einer von dieser erteilten Vollmacht1.
Bundesgesetz vom 29.11.2001 Nr. 156-FZ „Über Investmentfonds“, in der Fassung vom 2019-05-01, § 27, Abs. 2 // SB RF. 2001. № 49. St. 4562. ↩