Herstellerorganisation für militärische Produkte
Unternehmen, die militärische Produkte herstellen – russische juristische Personen, die über Produktionskapazitäten verfügen, die zur Herstellung von Produkten (Durchführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) militärischen Zwecks erforderlich sind und die Lizenzien für die Durchführung der in ihnen genannten Tätigkeiten erhalten haben1;
Bundesgesetz vom 19.07.1998 Nr. 114-FZ „Über die militärtechnische Zusammenarbeit der Russischen Föderation mit fremden Staaten“, in der Redaktion vom 23.11.2021, § 1 // SB RF. 1998. № 30. St. 3610. ↩