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Operation
Operation – Operationen mit Geldmitteln oder anderem Vermögen, wie in Absatz 2.4 dieses Artikels genannt (im Folgenden für die Zwecke dieses Absatzes – Operationen)1.
Bundesgesetz vom 07.08.2001 Nr. 115-FZ „Zur Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von Einnahmen, die durch Straftaten erlangt wurden, und zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus“, in der Fassung vom 2027-02-09, Art. 6, Unterabsatz 3 // SB RF. 2001. Nr. 33. Art. 3418. ↩