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Angemeldete Aktien – Kategorien (Typen) von Aktien, die das Unternehmen zusätzlich zu den bereits emittierten Aktien (angemeldete Aktien) ausgeben darf und die Rechte, die diese Aktien verleihen1.
Bundesgesetz vom 07.08.2001 № 120-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Bundesgesetz ‚Über Aktiengesellschaften‘ vom 07.08.2001, in der Fassung vom 01.01.2017, Artikel 1, Absatz 20 // SB RF. 2001. № 33. Seite 3423. ↩