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Antrag auf staatliche Registrierung


Antrag auf staatliche Registrierung – gemäß Unterabsatz „a“ des § 12 dieses Bundesgesetzes (wobei der Antragsteller berechtigt ist, die Angabe zu enthalten, dass bei der Gründung einer juristischen Person der für diese organisatorisch-rechtliche Form vorgeschriebene Gründungsverfahren eingehalten wurde, einschließlich der Einzahlung des Stammkapitals der juristischen Person)1.

  1. Bundesgesetz vom 08.08.2001 № 129-ФЗ „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“, in der Fassung vom 25.07.2022, § 12.1, Unterabsatz a // SB RF. 2001. № 33. Seite 3431. ↩

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