Antrag auf staatliche Registrierung
Antrag auf staatliche Registrierung – gemäß Unterabsatz „a“ des § 12 dieses Bundesgesetzes (wobei der Antragsteller berechtigt ist, die Angabe zu enthalten, dass bei der Gründung einer juristischen Person der für diese organisatorisch-rechtliche Form vorgeschriebene Gründungsverfahren eingehalten wurde, einschließlich der Einzahlung des Stammkapitals der juristischen Person)1.
Bundesgesetz vom 08.08.2001 № 129-ФЗ „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“, in der Fassung vom 25.07.2022, § 12.1, Unterabsatz a // SB RF. 2001. № 33. Seite 3431. ↩