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Kodenummer nach dem allrussischen Klassifizierungsverzeichnis der Wirtschaftstätigkeiten des Antragstypus


Kodierungen gemäß dem allrussischen Klassifikator der Wirtschaftstätigkeiten des Antragstypus — Kodierungen des Hauptbereichs der wirtschaftlichen Tätigkeit und zusätzlicher Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit (sofern vorhanden) mit Angabe von mindestens vier Ziffernzeichen des Codes1;

  1. Bundesgesetz vom 08.08.2001 № 129-FZ „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“, in der Fassung vom 01.09.2025, Artikel 5, Unterabsatz // SB RF. 2001. № 33. Artikel 3431. ↩

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