Kodenummer nach dem allrussischen Klassifizierungsverzeichnis der Wirtschaftstätigkeiten des Antragstypus
Kodierungen gemäß dem allrussischen Klassifikator der Wirtschaftstätigkeiten des Antragstypus — Kodierungen des Hauptbereichs der wirtschaftlichen Tätigkeit und zusätzlicher Bereiche der wirtschaftlichen Tätigkeit (sofern vorhanden) mit Angabe von mindestens vier Ziffernzeichen des Codes1;
Bundesgesetz vom 08.08.2001 № 129-FZ „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmer“, in der Fassung vom 01.09.2025, Artikel 5, Unterabsatz // SB RF. 2001. № 33. Artikel 3431. ↩