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Kinderfragebogen
Kinderakten sind dokumentierte Informationen über Kinder, die sich außerhalb der Elternsorge befinden1.
Bundesgesetz vom 16.04.2001 Nr. 44-FZ „Über den staatlichen Datenbank für Kinder, die sich außerhalb der Elternsorge befinden“, in der Fassung vom 2001-04-16, § 6 Abs. 1 // SB RF. 2001. Nr. 17. St. 1643. ↩