Abgeleitete Informationen über Kinder, die sich ohne Elternsorge befinden
Abgeleitete Informationen über Kinder, die ohne Elternsorge sind – zu den abgeleiteten Informationen über Kinder, die ohne Elternsorge sind, zählen beispielsweise Name, Geschlecht, Alter, Merkmale (mit Ausnahme besonderer Merkmale), Gesundheitszustand, körperliche und geistige Entwicklung, Persönlichkeitsmerkmale dieser Kinder, Gründe für das Fehlen der Elternsorge, Gesundheitszustand ihrer Eltern, Vorhandensein von minderjährigen Geschwistern, deren Alter und Gesundheitszustand, Vorhandensein von volljährigen Verwandten sowie Informationen über deren Ablehnung, Kinder in ihre Familie aufzunehmen, sowie mögliche Formen der Unterbringung solcher Kinder in eine Familie und Fotos dieser Kinder1.
Bundesgesetz vom 16.04.2001 Nr. 44-FZ „Über den staatlichen Datenbanken über Kinder, die ohne Elternsorge sind“, in der Fassung vom 01.07.2024, § 8 Abs. 2 // SB RF. 2001. № 17. St. 1643. ↩