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Antrag des Gläubigers


Antrag des Gläubigers – ein Antrag eines konkursfähigen Gläubigers, Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers des Schuldners auf Umstrukturierung der Schulden oder auf Eröffnung des Konkurses1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Zahlungsunfähigkeit (Bankrott)“, in der Fassung vom 27.07.2027, § 39 Abs. 1 // SB RF. 2002. № 43. Seite 4190. ↩

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