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Spezialkonto des Schuldners
Ein spezielles Bankkonto des Schuldners ist ein separates Konto des Schuldners, das ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen der Gläubiger aus Mitteln, die durch den Verkauf des Sicherungsgegenstands erlangt wurden, gemäß dieser Vorschrift verwendet wird (spezielles Bankkonto des Schuldners)1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Fassung vom 29.05.2019, § 138, Abs. 3 // SB RF. 2002. № 43. S. 4190. ↩