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Statut einer gemeinnützigen Organisation


Der Satzung einer gemeinnützigen Organisation – im föderalen Ausführungsgremium, das die staatliche Registrierung von juristischen Personen, natürlichen Personen als Einzelunternehmen und landwirtschaftlichen (Gütergemeinschaften) Betrieben durchführt1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 № 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Redaktion vom 01.01.2028, Artikel 111, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2002. № 43. Artikel 4190. ↩

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