Allgemeines Mitgliederversammlung der Selbstregulierenden Organisation der Betreiber elektronischer Plattformen
Das allgemeine Mitgliederversammlung der Selbstregulierungsorganisation der Betreiber elektronischer Plattformen ist der höchste Organ dieser Selbstregulierungsorganisation und hat die Befugnis, Fragen zu behandeln, die gemäß diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und dem Satzung dieser Selbstregulierungsorganisation in ihre Zuständigkeit fallen1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 № 127-ФЗ „Über Insolvenz (Bankrott)“, in der Redaktion vom 01.01.2028, Artikel 111, Absatz 2#4 // SB RF. 2002. № 43. Artikel 4190. ↩