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Definition des Beschlusses über den Verzicht auf die Einführung einer Schuldenrestrukturierung


Entscheidung über den Verweis auf die Nichtaufnahme der Schuldenrestrukturierung – Entscheidung über den Verweis auf die Nichtaufnahme der Schuldenrestrukturierung, wenn der Schuldner keine Stellungnahme mit beigefügtem Bericht einreicht, der gemäß den Anforderungen des § 38.1 dieses Bundesgesetzes erstellt wurde, oder eine Stellungnahme vorgelegt wird, die unter Berücksichtigung der Positionen der Gläubiger keine Schlussfolgerung über die Möglichkeit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zulässt, und über das Beenden des Verfahrens wegen Insolvenz im Falle von nicht eingereichten Anträgen auf Schuldenrestrukturierung sowie Anträgen auf Anerkennung des Schuldners als insolvent1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Nichtzahlungsfähigkeit (Insolvenz)“, in der Fassung vom 2027-07-27, § 48, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2002. № 43. St. 4190. ↩

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