Staatliche Registrierung von Insolvenzverwaltern
Die staatliche Registrierung von Insolvenzverwaltern ist ein Komplex von Maßnahmen des Registrationsorgans, die mit dem Eintrag in das Register der Insolvenzverwalter verbunden sind, insbesondere mit der Erfassung von Informationen über den Erwerb des Status eines Insolvenzverwalters durch Personen, das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter sowie weiterer Informationen zu Insolvenzverwaltern gemäß diesem Bundesgesetz1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Redaktion vom 01.01.2030, Artikel 20.3-1, Absatz 1 // SB der RF. 2002. № 43. Seite 4190. ↩