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Einheitlicher föderaler Register über Insolvenzdaten


Der einheitliche föderale Register von Informationen über Insolvenz ist ein föderales Informationsmedium und wird durch Eintragung der Informationen gebildet, die in diesem Bundesgesetz vorgesehen sind. Das einheitliche föderale Register von Informationen über Insolvenz ist ein unverzichtbarer Bestandteil des einheitlichen föderalen Registers von Informationen über Tatsachen der Geschäftsaktivitäten von juristischen Personen1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Redaktion vom 19.04.2023, Artikel 28, Absatz 2 // BGBl. Russlands. 2002. № 43. Seite 4190. ↩

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