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Ansprüche anderer Gläubiger
Ansprüche anderer Gläubiger – Ansprüche, die mit der Erstattung von Kosten in Verbindung stehen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausgleichszahlungen nach Versicherungsverträgen obligatorischen Versicherens stehen1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, Redaktion vom 2010-07-27, Art. 184-10, Unterabschnitt 5 // SB der RF. 2002. Nr. 43. Art. 4190. ↩