Bankverwaltungsbeamte
Die leitenden Mitarbeiter des Banken — Personen, die die Positionen des alleinigen Ausführungsgremiums, seiner Stellvertreter, Mitglieder des kollektiven Ausführungsgremiums, des Hauptbuchhalters, des Stellvertreters des Hauptbuchhalters der Bank, der Mitglieder des Vorstands (Aufsichtsrats) der Bank und der übernehmenden Personen der Bank bekleiden ([verloren gegangen am 01.01.2019])1.
2002. Nr. 43. Artikel 4190.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Nichtzahlungsfähigkeit (Bankrott)“, in der Redaktion vom 25.12.2018, Artikel 189-49, Unterabschnitt 4, verloren gegangen am 01.01.2019 // SB RF. ↩